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Allgemeine Verkaufsbedingungen Europa

Lieferzeiten

Unsere Lieferzeiten werden nur als eine Art Information angegeben und nicht als Verpflichtung. Trotzdem wird Oxyplast alles dafür tun, um zu den vereinbarten Zeiten zu liefern.

Eine Verzögerung bei der Ausführung einer Bestellung kann auf gar keinen Fall der Grund für einen Schadensersatz oder Vergütung oder eine Ablehnung der Lieferung sein, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich eine Lieferfrist vereinbart wurde; in diesem Fall wird Oxyplast eine Entschädigung von 10 EURO für jeden Tag der Verzögerung bezahlen, jedoch nicht mehr als 100 EURO.

Bezahlungen

Unsere Rechnungen sind am Verfalltag, der auf der Rechnung angegeben steht, auf eines unserer Bankkonten zu bezahlen. Zu bezahlen ab dem Verfalltag ist von rechtens und ohne vorhergehende Inverzugsetzung ist wegen Versäumnis Zins fällig. Der Zinssatz entspricht dem gesetzlichen Zinssatz, erhöht mit 3 Punkten. Wenn ein Kunde nach mehr als 15 Tagen nach der Mahnung, mit einem gewöhnlichen Brief, mit der Bezahlung in Verzug bleibt, wird darüber hinaus, zur Kompensierung der dazukommenden Kosten und Administration, die durch die Nichtbezahlung am Verfalltag entstehen, ein Pauschalbetrag von 100 EURO pro unbezahlte Rechnung in Rechnung gebracht.

Die Nichtbezahlung der Rechnung am Verfalltag gibt uns das Recht, laufende Bestellungen, ohne irgendwelche Formalitäten und unbeschadet dem Recht auf Schadensersatz unsererseits, zu widerrufen oder auszusetzen.

Der Kunde ist verpflichtet die Waren beim Empfang anzunehmen. Beschwerden müssen sofort telefonisch zur Kenntnis gebracht werden und innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Waren schriftlich bestätigt werden. Der Kunde muss darüber hinaus alle möglichen Maßnahmen treffen um eine Kontrolle möglich zu machen und um den Schaden einzuschränken.

Die Rechnung, die in Übereinstimmung mit der Versandrechnung gemacht wird, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Empfang keine Anmerkungen gemacht wurden, wird von dem Kunden angenommen.

Die Produktpreise, auf einer Rechnung angegeben, sind, in abfallender Reihenfolge, von Wichtigkeit. Diese sind dem diesbezüglichen Vertrag, in der Offerte oder auf der Basispreisliste im Besitz des Kunden.

Qualität

Wir können nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn die gelieferten Produkte, vom Kunden nicht nach den Regeln der Kunst angebracht wurden; technische Beschreibungen und Verarbeitungsvorschriften sind auf einfache Anfrage zu erhalten.

Waren bei denen sichtbare oder unsichtbare Mängel festgestellt werden, müssen von Oxyplast ausgetauscht oder ganz oder teilweise zurückbezahlt werden. Wir sind nicht zu einem Schadensersatz an den Kunden verpflichtet, es sei denn, dass im konkreten Fall die Umstände ergeben, dass die Mängel auf uns zurückzuführen sind: in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die Überlackungskosten von maximal einer

Ofenlänge beschichtetes Material.

Die Farben die von Oxyplast angeboten werden, werden entwickelt um die Kundenspezifikationen so gut wie möglich zu erfüllen. Oxyplast verpflichtet sich dazu, die Farbe der angebotenen Puder so gut wie nur möglich an die der ersten Entwicklung des Produkts anschließen zu lassen. Die Verweisplatte wird bei Oxyplast bewahrt; nur diese Platten gelten als Verweis.

Abweichungen hinsichtlich anderen Verweisen wie die RAL-Standards, … können in keinem Fall Anleitung zu einem Schadensersatz an den Kunden geben.

Das Gewicht der Waren kann bis 10% mehr oder weniger abweichen.

Ab dem Augenblick, dass der Kunde den Kaufvertrag akzeptiert, akzeptiert er auch die vorhergehenden Verkaufsbedingungen; außer bei geschriebenen anschließenden Vereinbarungen bleiben unsere Bedingungen in Kraft, ungeachtet anderer Klauseln auf den Dokumenten des Kunden.

Nur die Gerichte zu Gent sind befugt, um alle Streitigkeiten hinsichtlich der Bezahlung unserer Rechnungen oder anderer Probleme mit Bezug auf die hier oben beschriebenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu schlichten.

Klausel von Eigentumsvorbehalt

Obwohl die Möglichkeit besteht, dass die gelieferten Waren, vor der vollständigen Bezahlung, bereits verarbeitet wurden, bleibt Oxyplast im Prinzip bis zur Bezahlung des Gesamtpreises, Eigentümer der Waren.