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Verhaltens- und ethikkodex


Dieser Kodex behandelt wichtige ethische Grundsätze und regelt, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner der Protech-Gruppe ihrer Tätigkeit nachgehen sollen. Spezifischere Richtlinien für den Arbeitsalltag sind in den Richtlinien und Verfahren der Protech-Gruppe dargelegt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Protech-Gruppe müssen die rechtlichen und ethischen Anforderungen verstehen, die für ihre/seine Geschäftstätigkeit und ihren/seinen Verantwortungsbereich gelten.

1. Grundsatz: Ehrlichkeit, Integrität und Fairness

Die Protech-Gruppe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich dem Grundsatz der Ehrlichkeit, Integrität und Fairness bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und Gütern für die Allgemeinheit uneingeschränkt verpflichtet. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter tragen dafür Sorge, dass der Geschäftsbetrieb, Anfragen nach Dienstleistungen, Beschaffung bzw. die Rekrutierung von Personal auf eine offene, faire und unvoreingenommene Weise gehandhabt werden.

Dieser Verhaltenskodex legt den grundlegenden Standard für das Verhalten fest, das von allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern erwartet wird. Ferner legt sie die Politik der Protech-Gruppe in Bezug auf Angelegenheiten wie die Annahme von Vorteilen oder

Interessenskonflikten von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Zusammenhang mit ihren Dienstpflichten fest. Der Kodex gilt auch für Zeitarbeitskräfte und Teilzeitbeschäftigte bei der Protech-Gruppe.

2. Grundsatz: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Protech-Gruppe setzt sich für einen Arbeitsplatz ohne Verletzungs- und Krankheitsrisiken ein, der auf umweltverträgliche Weise und unter Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer und der Umwelt geführt wird. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter müssen ihre Arbeit auf sichere Art und Weise ausführen können..

3. Grundsatz: Fairness im Wettbewerb

Die Politik der Protech-Gruppe verbietet alle wettbewerbswidrigen Methoden, die das Geschäft einschränken, behindern oder verzerren könnten, sowie alle unlauteren Wettbewerbspraktiken. Dementsprechend dürfen unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter weder formell noch informell Preise oder andere Transaktionsbedingungen mit Wettbewerbern absprechen, die Produktion, Vermarktung, technische Entwicklung oder Investitionen einschränken oder kontrollieren, Märkte oder Beschaffungsquellen manipulieren oder aufteilen, mit gefälschten Angeboten an Ausschreibungen oder anderen Formen des Wettbewerbs um Angebote teilnehmen, den Marktzugang und die Wettbewerbsfreiheit für andere Unternehmen beschränken oder einschränken, Handelspartnern ungleiche Bedingungen für gleichwertige Leistungen anbieten und dadurch Wettbewerbsnachteile schaffen, die Unterzeichnung von Verträgen durch die Partner von Zusatzverpflichtungen abhängig machen, die nach ihrem Wesen oder nach Handelsbrauch in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand solcher Verträge stehen.

Unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ist es verboten, jeglichen unlauteren Wettbewerb zu betreiben, der sich in folgender Art und Weise manifestiert: Abwerbung von Kunden eines Unternehmens der Protech-Gruppe durch Ausnutzen der Beziehungen, die mit diesen Kunden im Rahmen einer zuvor bei der Protech-Gruppe ausgeübten Funktion aufgebaut wurden, Entlassung oder Anwerbung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eines Unternehmens der Protech-Gruppe mit dem Ziel, ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen, Einstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eines Unternehmens der Protech-Gruppe, um die Organisation zu stören. Gleichzeitig dürfen unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter keine Handlungen vornehmen, die gegen die legitimen Interessen von Verbrauchern oder das Wettbewerbsrecht verstoßen.

4. Grundsatz: Finanzberichterstattung

Alle Transaktionen der Protech-Gruppe müssen ordnungsgemäß aufgezeichnet werden, um die Erstellung transparenter Finanzberichte in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Prinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung zu ermöglichen. In den Büchern und Aufzeichnungen der Protech-Gruppe dürfen aus keinem Grund falsche oder irreführende Einträge vorgenommen werden, und keine Mitarbeiterin/kein Mitarbeiter darf sich an Absprachen beteiligen, die zu einer solchen unerlaubten Handlung führen.

Zur Bekräftigung der Anforderungen an die Finanzberichterstattung in diesem Kodex kann die Protech-Gruppe sporadisch Richtlinien zur Finanzberichterstattung, Offenlegung und Konformität mit den maßgeblichen Bestimmungen veröffentlichen oder darüber informieren. Es wird von allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern auf allen Ebenen erwartet, dass sie diese Richtlinien umsetzen und strikt befolgen.

Es dürfen keine nicht offengelegten oder nicht erfassten Fonds oder Vermögenswerte der Protech-Gruppe für irgendeinen Zweck eingerichtet werden. Keine Zahlung im Namen der Protech-Gruppe (einschließlich Barzahlungen) darf ohne angemessene Belegdokumente oder mit der Absicht oder dem Verständnis erfolgen, dass ein Teil dieser Zahlung für andere Zwecke als die in den Belegen beschriebenen verwendet werden soll.

5. Grundsatz: Annahme von Vorteilen

Die Protech-Gruppe untersagt allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern die Annahme von Vorteilen von Personen, die mit der Protech-Gruppe in geschäftlicher Beziehung stehen (z.B. Kunden, Lieferanten, Auftragnehmer) oder diese zu fordern. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die einen Vorteil annehmen möchten, müssen sich die die Genehmigung ihres direkten Vorgesetzten einholen.

Alle Vorteile, die Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in der Ausübung ihrer dienstlichen Funktion angeboten werden, gelten als Geschenke an die Protech-Gruppe und dürfen ohne Genehmigung nicht angenommen werden. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter müssen Angebote grundsätzlich ablehnen, wenn deren Annahme als gegen die Interessen der Protech-Gruppe oder der Allgemeinheit gerichtet ausgelegt werden könnten oder zu Beschwerden über Befangenheit oder unangemessenes Verhalten führen könnten.

6. Grundsatz: Interessenskonflikt

Ein Interessenskonflikt entsteht, wenn die privaten Interessen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit den Interessen der Protech-Gruppe konkurrieren oder kollidieren. Unter privaten Interessen sind sowohl die finanziellen als auch die persönlichen Interessen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder ihrer verbundenen Personen zu verstehen. Diese sind u.a.: Familienmitglieder und andere nahe Angehörige, Freunde, Vereine und Gesellschaften, denen sie angehören sowie jede Person, der sie einen Gefallen schulden oder der sie in irgendeiner Weise verpflichtet sind.

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sollten es vermeiden, ihre dienstliche Funktion oder Informationen, die ihnen bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten bekanntgemacht werden, zu ihrem eigenen Vorteil, zum Vorteil der mit ihnen verbundenen Personen oder anderer Personen, mit denen sie in einer persönlichen oder sozialen Beziehung stehen, zu nutzen. Sie sollten es vermeiden, in eine Lage zu geraten, die zu einem tatsächlichen oder vermeintlichen Konflikt mit den Interessen der Protech-Gruppe führen könnte.

7. Grundsatz: Eigentum der Protech-Gruppe

Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, denen Zugang zu jedwedem Eigentum der Protech-Gruppe gewährt wird, müssen sicherstellen, dass dieses Eigentum ordnungsgemäß für die Zwecke der Geschäftstätigkeit der Protech-Gruppe genutzt wird. Die widerrechtliche Aneignung solchen Eigentums zur persönlichen Nutzung oder den Weiterverkauf ist streng verboten.

Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ist es nicht gestattet, geheime oder exklusive Informationen ohne Genehmigung an Dritte weiterzugeben. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die Zugang zu oder die Kontrolle über solche Informationen haben, müssen jederzeit angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, die den Missbrauch oder die missbräuchliche Verwendung der Informationen verhindern. Beispiele für eine missbräuchliche Verwendung sind die Offenlegung von Informationen zur Erlangung einer finanziellen Zuwendung oder die Verwendung von Informationen für andere persönliche Interessen. Es ist auch zu beachten, dass die unbefugte Offenlegung von personenbezogenen Daten zu einer Verletzung der geltenden Datenschutzgesetze führen kann.

8. Grundsatz: Einhaltung des Kodex

Es liegt in der persönlichen Verantwortung einer jeden Mitarbeiterin/eines jeden Mitarbeiters, den Verhaltenskodex zu verstehen und einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass sie die im Kodex genannten Standards und Anforderungen verstehen und einhalten. Jegliche Unklarheiten in Bezug auf die Auslegung oder aufgetretene Schwierigkeiten sowie alle Verbesserungsvorschläge sollten zur Prüfung und Beratung an den Ethikbeauftragten gerichtet werden.

9. Grundsatz: Sanktionen

Die Protech-Gruppe kann als Reaktion auf Verstöße gegen den Kodex sofortige und angemessene Maßnahmen ergreifen. Für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter, die/der sich nach Feststellung des Ethikbeauftragten an einem durch den Kodex verbotenen Verhalten beteiligt, werden arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen eingeleitet.

Die Entscheidung muss schriftlich (Datum und Unterschrift) unter Angabe einer Zusammenfassung des Sachverhalts, der Nennung des konkreten Verstoßes und der Beweggründe gefällt werden.

Sobald eine Beschwerde eingereicht wurde, wird das Management-Team diese zunächst prüfen und mit dem Beschwerdeführer persönlich sprechen, um die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Angelegenheit zu verstehen. Nach Feststellung der Tatsachen kann eine Besprechung zum Zweck der Untersuchung mit der beschuldigten Person anberaumt werden, um den Sachverhalt weiter zu klären.

Die Disziplinarmaßnahme muss schriftlich (mit Datum und Unterschrift) erlassen werden und eine Zusammenfassung des Sachverhalts, einen Hinweis auf den konkreten Verstoß und die Beweggründe enthalten. Die Sanktion kann folgende Form haben:

  • Schriftliche Abmahnung
  • Versetzung in andere Aufgabenbereiche oder eine andere Abteilung
  • Freistellung oder Kündigung

10. Grundsatz: Meldung

Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind verantwortlich, der Protech-Gruppe jede Verletzung des Kodex unverzüglich zu melden. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern werden weder getadelt noch in irgendeiner Weise bestraft, wenn sie Verstöße in gutem Glauben melden.

Maßnahmen gegen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die/der Verstöße gegen die Richtlinien meldet oder bei Untersuchungen aussagt, diese unterstützt oder sich in irgendeiner Weise an Inspektionen beteiligt, sind strengstens untersagt. Jede/jeder Mitarbeiterin/Mitarbeiter die/der glaubt, Repressalien ausgesetzt oder Zeuge davon geworden zu sein, muss dies unverzüglich melden.